Landtagssitzung 23. März 2010
Anträge und Initiativen der KPÖ
Auswirkungen der geplanten Glücksspielnovelle auf das so genannte "kleine Glücksspiel" in der Steiermark
Aktuelle Stunde
Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gem. §71 Abs. 1 der Geschäftsordnung
des Steiermärkischen Landtages die Abhaltung einer Aktuellen
Stunde zum oben angeführten Thema.
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.
Änderung des Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetzes ("Gender Pay Gap")
Entschließungsantrag; mehrheitlich angenommen
Der Jugendlandtag 2008 hat sich intensiv mit dem
Themenbereich Arbeitsmarkt auseinandergesetzt. Im Schnittpunkt zwischen den
Themenbereichen Arbeitsmarkt und Gleichstellung zwischen Frauen und Männern
entstand eine rege Diskussion der beteiligten Jugendlichen über die ungleiche
Bezahlung von Frauen und Männern für die gleiche Arbeit, die Konzentration von
Frauen auf einige wenige Lehrberufe und die Schwierigkeit, von Männern
dominierte Bereiche des Arbeitsmarktes aufzubrechen.
Darüber hinaus hat der Bericht des Sozialausschusses zum
Stück mit der Einl.Zahl 2564/1 beruhend auf einer Stellungnahme der
Landesregierung festgehalten, dass im Bereich der Wirtschaftsförderung
Handlungsbedarf in Bezug auf Gleichstellung zwischen Frauen und Männern besteht.
Diesem Bericht und den von den Jugendlichen in diesen Handlungsfeldern
entwickelten Überlegungen wurde im Landtagsbeschluss Nr. 1564, Einl.Zahl
2564/12, betreffend Novellierung des Steiermärkischen
Wirtschaftsförderungsgesetzes Rechnung getragen.
Das Land Steiermark trägt als einflussreicher Fördergeber
nicht nur wirtschaftspolitische, sondern auch gesellschaftspolitische
Verantwortung für die Steirerinnen und Steirer.
Da es das Land Steiermark unbestritten als eine seiner
Hauptmaximen betrachtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern
sicherzustellen und dies insbesondere auch bei den Bediensteten des Landes
selbst praktiziert, sollten die selben Grundsätze auch für Unternehmen gelten,
welche öffentliche Mittel erhalten. Das Steiermärkische
Wirtschaftsförderungsgesetz und die auf ihm beruhenden Förderungsrichtlinien
sollten daher im Sinne des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“
novelliert werden.
Die dem Landtag nunmehr bezüglich des Landtagsbeschlusses Nr.
1564 zugeleitete Regierungsvorlage mit der Einl.Zahl 3498/1 kann im Hinblick auf
die Umsetzungen der ursprünglich geforderten Maßnahmen nur als enttäuschend
bezeichnet werden.
Die Regierungsvorlage suggeriert – mit Hinweis auf den
Frauenbericht 2009 –, dass die deutliche Differenzierung in „Männer-“ und
„Frauenberufe“ für die Einkommensunterschiede zwischen Männern verantwortlich
ist, was mit Mitteln der Wirtschaftsförderung nicht zu beheben sei.
Diese Annahme ist ebenso unrichtig wie die daraus gezogene
Schlussfolgerung:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesstatistik über
regionale Einkommensstatistiken unselbstständig Beschäftigter aus dem Dezember
2009 weist aus, dass in Summe Männer in der Steiermark bei Vollbeschäftigung
netto pro Kopf um 30 Prozent mehr als Frauen verdienen, in der
Teilzeitbeschäftigung beträgt die Differenz immerhin noch 24 %.
Die unbereinigte Lohnlücke [Gender Pay Gap] setzt sich aus
einer möglichen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und aus Faktoren, die
einen Lohnunterschied begründen, zusammen. Die bereinigte Lohnlücke, die
individuelle Merkmale wie Branchenzugehörigkeit, Dauer der Firmenzugehörigkeit
oder die Stellung im Beruf berücksichtigt und den rein diskriminatorischen
Anteil der Lohndifferenz ausmacht, beläuft sich nach Schätzungen der
Fachabteilung 1C im oben erwähntem Bericht auf etwa 17,6%.
Die Regierungsvorlage weist darauf hin, dass sowohl die
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark als auch die Steiermärkische
Kammer für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft die angesprochenen
Konkretisierungen des Stmk. Wirtschaftsförderungsgesetzes ausdrücklich begrüßen,
um dann aber festzustellen, dass die vorgenannten Institutionen schon bisher im
Wirtschaftsförderungsbeirat Bedenken gegen FörderungswerberInnen mit
diskriminierender Geschäftspraxis geltend machen könnten.
Allerdings weist das Wirtschaftsförderungsgesetz mit seinem
vagen Bekenntnis zur „Verminderung regionaler und geschlechtsspezifischer
Ungleichgewichte“ und der nicht im Geringsten darauf abgestellten
Förderrichtlinie keinerlei Handhabe auf, um solche FörderwerberInnen
auszuschließen. In der bestehenden Gesetzeslage sind FörderwerberInnen auch
nicht angehalten darzulegen, ob sie Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit
gleich entlohnen.
Die unkritische Übernahme der aus gleichstellungspolitischer
Perspektive bestenfalls naiven Standpunkte von Wirtschaftskammer und
Industriellenvereinigung in der Regierungsvorlage ist enttäuschend.
Begrüßenswert hingegen ist der offenbar auf Anregung der
Wirtschaftsförderungs-GmbH erwähnte Vorschlag der Einführung eines Bonussystems
bei den einzelnen Förderungsinstrumenten der Steirischen
Wirtschaftsförderungs-GmbH, durch welches besondere Maßnahmen zur
Gleichbehandlung honoriert werden könnten.
Die Forderung in Beschluss Nr.1564, mit der die
Landesregierung angehalten wird, in allen Projekten für Jugendliche bzw.
Lehrlinge Maßnahmen zu ergreifen, um eine ausgewogene Teilnahme von Frauen und
Männern zu erreichen, wird mit der lapidaren Feststellung kommentiert, dass
unter den 826 Lehrlingen, die sich am Programm „Triality“ beteiligten, lediglich
40 Frauen waren. Es wurde keine einzige Initiative von Seiten des Ressorts
erwähnt, um Gegenmaßnahmen zu setzen, wobei aus den Ausführungen nicht klar
hervorgeht, ob der zuständige Landesrat nicht willens oder nicht in der Lage
ist, wirksame Maßnahmen in diesem Bereich zu setzen.
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird dringend aufgefordert dafür Sorge zu
tragen, dass
1. dem Landtag eine Novelle des
Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetzes vorgelegt wird, in der verankert
ist, dass künftig Förderungen des Landes nur solchen Unternehmen gewährt werden,
die die Gleichbehandlung von Frauen und Männer sicherstellen;
2. in allen von der Steirischen
Wirtschaftsförderungs-GmbH finanzierten Projekten für Jugendliche bzw. Lehrlinge
Maßnahmen ergriffen werden, um eine ausgewogene Teilnahme von Frauen und Männern
zu erreichen, und dem Landtag ehestmöglich darüber berichtet wird;
3. die Einführung eines
Bonussystems bei den einzelnen Förderungsinstrumenten der Steirischen
Wirtschaftsförderungs-GmbH vorbereitet werden, durch welches besondere Maßnahmen
zur Gleichbehandlung honoriert werden können, und dem Landtag hierüber zu
berichten;
4. durch eine Konkretisierung der
Wirtschaftsförderrichtlinien entsprechende Anreize für Steirische Unternehmen
geschaffen werden, dass diese ihren MitarbeiterInnen ein sozial gerechteres und
gesünderes Arbeitsumfeld bieten können.
Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Mag.Dr. Martina Schröck eh., Markus Zelisko eh., Ing. Renate Pacher eh.
Claudia Klimt-Weithaler eh., Mag.Dr. Martina Schröck eh., Markus Zelisko eh., Ing. Renate Pacher eh.
Tälerbusse in Wandergebieten
Entschließungsantrag; mehrheitlich angenommen
Die Stellungnahme der Landesregierung mit der EZ 3502/1
behandelt den Beschluss des Landtages Steiermark vom 20.01.2009 betreffend
Tälerbusse in Wandergebieten. In den mündlichen Stellungnahmen durch Landesrätin
Mag.a Edlinger-Ploder wurde mehrfach auf die
Bereitschaft seitens des Verkehrsressorts hingewiesen, in diesem Bereich alle
Möglichkeiten und Notwendigkeiten zu prüfen. Die vorliegende Stellungnahme
verweist auf bestehende Bemühungen des Landes.
Wandern ist in der Steiermark nicht nur ein
Freizeitsportangebot sondern auch ein wesentlicher Bestandteil des touristischen
Konzeptes. Viele Angebote von steirischen GastronomInnen und Hoteliers basieren
auf den Möglichkeiten von Freizeitaktivitäten in der freien Natur. Zudem stellt
das Wandern eine der wesentlichsten Naherholungsmöglichkeiten für alle
Altersschichten dar.
Aus diesem Grund wurde von der Steirischen
Naturfreundebewegung eine Teilerhebung der mit öffentlichen Verkehrsmitteln
schlecht bis gar nicht erreichbaren Wandergebiete durchgeführt. Diese betrifft
insbesondere die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln an den
Wochenenden, da Wanderungen vor allem an Samstagen und Sonntagen
stattfinden.
Das Ergebnis wird in den nachfolgenden Punkten, unterteilt
nach 18 Gebieten dargelegt:
- Gebiet 1: Seetaleralpe – Zirbitzkogel
Von Neumarkt aus gibt es den Bus 886 Neumarkt - Mühlen -
nur Montag bis Freitag,
von Judenburg aus gibt es den Bus 873 Judenburg - Sautratte
- am Samstag nur zwei Busse bis zur Haltestelle Oberweg - Siedlung (im Talboden
an Judenburg
anschließend gelegen),
von Obdach aus gibt es den Bus 865 ( Obdach – Kienberg) –
nur Montag bis Freitag.
- Gebiet 2: Lachtal
Von Oberwölz aus gibt es den Bus 891 Oberwölz – Lachtal -
nur Montag bis Freitag,
von Judenburg nach Oberzeiring aus gibt es den Bus 871 – die
ganze Woche,
Sonntag kommt er allerdings erst um 11:46 Uhr in Oberzeiring
an.
- Gebiet 3: Rottenmanner Tauern – Hohentauern
Von Judenburg nach aus gibt es den Bus 871 – die ganze
Woche, Sonntag allerdings erst um 19:00 Uhr in Hohentauern an,
von Trieben nach Hohentauern aus gibt es den Bus 871 – die
ganze Woche, Sonntag kommt er allerdings erst um 14:37 Uhr Hohentauern
an.
- Gebiet 4: Seckauer Alpen
Von Knittelfeld aus gibt es den Bus 845 Knittelfeld- Gaal -
nur Montag bis Freitag.
- Gebiet 5: Gleinalpe - Steinplan
Von Knittelfeld aus gibt es den Bus 845 Knittelfeld- Klein Lobming- nur Montag bis Freitag.
- Gebiet 6: Preber - Krakauhintermühlen
Von Murau aus gibt es den Bus 895 Murau- Krakauschatten- Montag bis Freitag, Samstag allerdings
erst um 12:25 Uhr nur bis Krakaudorf, Sonntag kein Bus.
- Gebiet 7: Kaiserau – Admonter Kaibling
Von Admont aus gibt es den Bus 915 Admont – Trieben - nur
Montag bis Freitag, von Trieben aus gibt es den Bus 915 Trieben - Admont - nur
Montag bis Freitag.
- Gebiet 8: Koralpe - Soboth
Von Wies aus gibt es den Bus 781 Wies – Eibiswald - Soboth-
nur Montag bis Freitag, Samstag allerdings von Wies nach Eibiswald mit
Ankunftszeit um 08:10 Uhr und 13:26.
- Gebiet 9: Koralpe - Weinebene
Keine Busverbindung von der Steiermark aus.
- Gebiet 10: Koralpe - Hebalm
Von Deutschlandsberg aus gibt es den Bus 764
Deutschlandsberg - St. Oswald im Freiland- nur Montag bis Freitag.
- Gebiet 11: Pack
Von Köflach aus gibt es den Bus 722 Köflach – Pack - nur
Montag bis Freitag.
- Gebiet 12: Pack
Von Graz aus gibt es den Bus 722 Graz – Pack – Klagenfurt
Montag bis Sonntag, Sonntag allerdings erst um 14:40 Uhr in Pack an.
- Gebiet 13: Reinischkogel
Von Stainz aus gibt es den Bus 744 Stainz – Sommereben -
nur Montag bis Freitag.
- Gebiet 14: Reinischkogel
Von Bad Gams aus gibt es den Bus 762 Bad Gams – Sallegg -
nur Montag bis Freitag.
- Gebiet 15: Stanglalm – Teufelsstein - Schanz
Von Kindberg aus gibt es den Bus 895 Kindberg- Birkfeld -
Montag bis Freitag, Samstag nur bis Stanz Unteralm, Sonntag kein Bus.
- Gebiet 16: Stanglalm – Teufelsstein - Schanz
Von Birkfeld aus gibt es den Bus 895 Birkfeld – Kindberg -
Montag bis Freitag, Samstag nur von Stanz Unteralm weg nach Kindberg, keine
Busverbindung über die Schanz, Sonntag kein Bus.
- Gebiet 17: Hohe Veitsch – Brunnalm
Von Mitterdorf aus gibt es den Bus 185 Mitterdorf - Veitsch
- Montag bis Samstag nur bis Groß Veitsch, Sonntag kein Bus.
- Gebiet 18: Alpl - Waldheimat
Von Krieglach aus gibt es den Bus 187 Kriegach – Alpl - nur
Montag bis Freitag.
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung möge die Situation in
den oben beschriebenen 18 Gebieten prüfen und Vorschläge erarbeiten eine
Verbesserung des unbefriedigenden Zustandes erreicht werden kann.
Unterschriften:
Mag. Gerhard Rupp eh., Klaus Konrad eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ewald Persch eh.
Mag. Gerhard Rupp eh., Klaus Konrad eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ewald Persch eh.
Berufsschule für FotografInnen in Graz
Entschließungsantrag; mehrheitlich angenommen
Die Berufsschule für Fotografie wurde vor den Sommerferien
überfallsartig und für die betroffenen Lehrlinge und LehrerInnen völlig
überraschend geschlossen. Seit diesem Semester müssen nun die steirischen
Fotografielehrlinge nach Linz auspendeln, da es in ganz Südösterreich keinen
Ausbildungsort für die Jugendlichen mehr gibt.
Besonders unverständlich ist diese Entscheidung, weil die
SchülerInnenzahlen an der Berufsschule in der letzten Zeit ständig angestiegen
sind. Überdies wurde die Schule erst im Schuljahr 2007/08 mit modernster
fotografischer Ausrüstung im Wert von 45.000 Euro ausgestattet.
In Zeiten, in denen gerade die Jugendarbeitslosigkeit immer
mehr steigt, sollten gerade bei Ausbildungseinrichtungen Investitionen
selbstverständlich sein, umso mehr, als die Kosten für den Erhalt
der Berufsschule überschaubar sind.
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, den Beschluss zur
Auflassung der Berufsschule für FotografInnen in Graz zurückzunehmen und den
Ausbildungsbetrieb am Standort Graz so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh.
Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh.
Novellierung Steiermärkisches Leichenbestattungsgesetz
Antrag; einstimmig angenommen
Im Zuge der Unterausschussberatungen des Steiermärkischen
Leichenbestattungsgesetzes kamen alle Fraktionen überein, dass die vorläufige
Totenbeschau durch die/den im Rahmen des organisierten Notarztsystems
beigezogene Notärztin/Notarzt zweckmässig erscheint, da damit ein pietätvollerer
und schnellerer Ablauf im Falle des Todes erreicht wird.
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz,... mit dem das Steiermärkische
Leichenbestattungsgesetz 1992 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Leichenbestattungsgesetz 1992, LGBl. Nr.
45/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 56/2006, wird wie folgt
geändert:
1. Dem § 3 wird folgender
Abs. 5 angefügt:
„(5) Die/Der im Rahmen des organisierten Notarztsystems
beigezogene Notärztin/Notarzt (§ 40 Ärztegesetz) ist berechtigt, die
Feststellung des eingetretenen Todes zu treffen, die Todesursache vorläufig zu
beurteilen und die Zustimmung gemäß § 6 Abs. 1 anstelle der zuständigen
Totenbeschauerin/des zuständigen Totenbeschauers zu erteilen, wobei die Leiche
nicht aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich der zuständigen
Totenbeschauerin/des zuständigen Totenbeschauers entfernt werden darf. Danach
ist die zuständige Totenbeschauerin/der zuständige Totenbeschauer möglichst
umgehend zu verständigen und hat die Aufgaben der Totenbeschau
weiterzuführen.“
2. Dem § 44 wird
folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Die Einfügung des § 3 Abs. 5 durch die Novelle
LGBl. Nr. tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der
.......................... in Kraft.“
Unterschriften:
Mag. Ursula Lackner eh., Johann Bacher eh., Ernest Kaltenegger eh.
Mag. Ursula Lackner eh., Johann Bacher eh., Ernest Kaltenegger eh.
Erfassung von Umwidmungsgewinnen
Antrag; mehrheitlich angenommen
Laut einer Studie des Marktforschungsinstitutes Kreutzer,
Fischer und Partner vom Februar 2004 führt die Umwidmung von
landwirtschaftlichen Flächen in Bauland in Österreich zu jährlichen
Widmungsgewinnen (v.a. der Landwirtschaft und der Kirche) in der Höhe von 3,3
Mrd. Euro. Die jährlichen Widmungsgewinne liegen damit höher als die gesamte
finanzielle Unterstützung für Österreichs Arbeitslose. Es ist absurd, dass diese
Widmungsgewinne allgemein akzeptiert werden, während gleichzeitig Arbeitslose
(die ja eine von ihren eigenen Beiträgen gespeiste Versicherungsleistung in
Anspruch nehmen) als Sozialschmarotzer diffamiert werden.
Laut Grundstücksdatenbank des Amtes für Eich- und
Vermessungswesen werden jährlich ca. 100 Mio. qm landwirtschaftliche Fläche in
Bauland umgewidmet. Der Durchschnittspreis beträgt 2,2 Euro (landwirtschaftliche
Fläche) bzw. 35 Euro (Bauland), was einer durchschnittlichen Wertsteigerung von
1.500% entspricht. In manchen Fällen kann die Wertsteigerung aber bis zu 10.000%
betragen (vgl. Höferl, Pöchhacker, Armuts- und Reichtumsbericht für Österreich,
Wien, Juli 2004, Seite 53f)!
Diesen Gewinnen stehen keinerlei Leistungen der jeweiligen
Grundbesitzer gegenüber: Der Gewinn entsteht ausschließlich durch den erhöhten
Bedarf der Gesellschaft an Bauland bzw. durch Maßnahmen der öffentlichen Hand,
wie dem Bau von Verkehrswegen.
Wenn sich die betroffenen Grundstücke seit mehr als 10
Jahren im Besitz der Verkäufer befinden, fällt der Gewinn auch noch ohne
jegliche Steuerpflicht an.
Die Widmungsgewinne müssen von jenen Personen aufgebracht
werden, die Bauland erwerben, also oft sozial schwache, junge Familien, die ein
Eigenheim erwerben. Die Widmungsgewinne übersteigen die Aufwendungen des Bundes
für die Wohnbauförderung erheblich.
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird beauftragt:
-
Eine Studie in Auftrag zu geben, mit der die Höhe der in der Steiermark anfallenden "Widmungsgewinne" festgestellt wird.
-
Dem Landtag Maßnahmen vorzuschlagen, wie diese Gewinne - wenn sie bei vermögenden oder einkommensstarken Personen anfallen - abgeschöpft werden können.
-
Falls Maßnahmen in die Zuständigkeit des Bundes fallen, die Bundesregierung aufzufordern, diese zu ergreifen.
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Dr. Werner Murgg eh.
Ernest Kaltenegger eh., Dr. Werner Murgg eh.
Einführung einer Planungsmehrwertabgabe bei allen Umwidmungen von Freiland zu Bauland
Entschließungsantrag; keine Mehrheit
Die Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen in Bauland in
Österreich führt zu jährlichen Widmungsgewinnen (v.a. der Landwirtschaft und der
Kirche) in der Höhe von 3,3 Mrd. Euro. Jährlich werden ca. 100 Mio qm
landwirtschaftliche Fläche in Bauland umgewidmet. Der Durchschnittspreis beträgt
2,2 Euro (landwirtschaftliche Fläche) bzw. 35 Euro (Bauland), was einer
durchschnittlichen Wertsteigerung von 1.500 % entspricht. In manchen Fällen kann
die Wertsteigerung aber bis zu 10.000 % betragen. Diesen Gewinnen stehen
keinerlei Leistungen der jeweiligen Grundbesitzer gegenüber: Der Gewinn entsteht
ausschließlich durch den erhöhten Bedarf der Gesellschaft an Bauland bzw. durch
Maßnahmen der öffentlichen Hand, wie dem Bau von Verkehrswegen.
In der Stellungnahme der Landesregierung vom 25. Juni 2007
wurde der Forderung, Maßnahmen vorzuschlagen, wie diese Gewinne abgeschöpft
werden können, mit dem Vorschlag aus einem Positionspapier der SPÖ-Fraktion zum
Raumordnungsgesetz aus dem Jahr 2007 entsprochen, in dem eine Planungsmehrwertabgabe als Gemeindeabgabe bei allen
Umwidmungen von Freiland oder Verkehrsfläche zu Bauland oder Verkehrsfläche
statt eines Planungskostenbeitrages vorgeschlagen wird. Die Zweckwidmung soll
wie bei der Bauabgabe gem. § 15 BauG und/oder Investitionsabgabe gem. § 26b Abs.
3 ausgestaltet sein, wobei die Zweckwidmung für alle diese drei Abgaben
gleichgestellt werden und alles in einen „Gemeindetopf“ fließen soll.
Hinsichtlich der Höhe wurde in der Stellungnahme empfohlen, eine Summe zu
wählen, die sich nicht nur in Cent-Beträgen abspielt, sondern in wesentlichen
Prozent-Beträgen (15-25 %). Aus raumordnungsrechtlicher Sicht hätte dies zudem
besondere Bedeutung, da sowohl die Begehrlichkeit der Ausweisung als auch des
Hortens wesentlich sinken würde.
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Entwurf für
eine Planungsmehrwertabgabe bei allen Umwidmungen von Freiland oder
Verkehrsfläche zu Bauland oder Verkehrsfläche auszuarbeiten, wobei
-
die Abgabe in relevanter Höhe werden soll und
-
die Zweckwidnung wie die Bauabgabe gem. § 15 Baugesetz ausgestaltet sein soll und ausschließlich den Gemeinden zugute kommen soll.
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.
Gesetz, mit dem das Statut der Landeshauptstadt Graz geändert wird
Abänderungsantrag; keine Mehrheit
Aus Sicht des KPÖ-Klubs erscheint die taxative Aufzählung in
§45 Abs 3a der Novelle des Statutes Graz, die Gegenstand des Ausschussberichtes
mit der Einlagezahl 3357/4 bildet, unvollständig. Zur Definition von Betrieben
der Daseinsvorsorge die dort vorgenommen wird, gehören ebenso wie die
aufgezählten Bereiche auch die Einrichtungen zur stationären Pflege und die
Krankenanstalten.
Beschlusstext:
Die Novellierung des Statutes der Stadt Graz Einl. Zl.
2257/4, wird im Punkt 9 wiefolgt abgeändert:
Die 9. Novellierungsanordnung lautet:
„(3a) Beschlüsse, die die Übertragung der
Daseinsvorsorge (Abfallentsorgung, Abfallbehandlung, Wasserversorgung,
Abwasserentsorgung, Straßen- und Grünflächenverwaltung, Betrieb von
Verkehrssystemen, Bäder, Energienetze wie Strom, Gas und Fernwärme, kommunaler
Wohnversorgung, stationäre Einrichtungen zur Pflege, Krankenanstalten ) an einen
Rechtsträger, der nicht – mittelbar oder unmittelbar – im ausschließlichen
Eigentum der Stadt steht, zum Gegenstand oder zur Folge haben, bedürfen einer
Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.“
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.
Kostenloser telefonischer Stromtarifsvergleich für alle PensionistInnen
Abänderungsantrag; keine Mehrheit
Die Kosten für Energie, speziell für Strom, stellen für
viele Menschen in Österreich eine große finanzielle Belastung dar, da die
Strompreise in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Da die
Stromrechnungen für DurchschnittsverbraucherInnen schwer lesbar sind, ist ein
einfacher Kostenvergleich zwischen den einzelnen Anbietern kaum möglich.
Der Tarifkalkulator der E-Control ist für Kunden in
Österreich derzeit die einzige Möglichkeit, einen einfachen und objektiven
Preisvergleich verschiedener Strom- und Gasanbieter durchzuführen. Vielen
Menschen ist diese Möglichkeit aber nicht bekannt oder sie verfügen über keinen
Internetzugang und können daher dieses Angebot nicht nutzen. Gerade ältere
Menschen sind daher schlecht informiert und wechseln kaum zu billigeren
Anbietern.
Zwar bietet die E-Control auch die Möglichkeit an, sich
telefonisch über die Energie-Hotline zu informieren, doch dieses Angebot ist
leider eher unbekannt und überdies auch kostenpflichtig.
Die Bundesregierung sollte daher in die Offensive gehen
und - zumindest für einen Zeitraum von vier Wochen - kostenlose telefonische
Auskunft über den individuell günstigsten Stromtarif und über die Vorgehensweise
beim Anbieterwechsel anbieten und alle PensionistInnen Österreichs über dieses
Angebot und die Serviceangebote der E-Control schriftlich informieren.
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung
heranzutreten und diese zu ersuchen,
zumindest für einen Zeitraum von vier Wochen kostenlose
telefonische Auskunft über den individuell günstigsten Stromtarif und über die
Vorgehensweise beim Anbieterwechsel anzubieten und
alle PensionistInnen Österreichs schriftlich über diese
Aktion zu informieren.
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.
Ernest Kaltenegger eh., Claudia Klimt-Weithaler eh., Ing. Renate Pacher eh.
Verhinderung von Werbeveranstaltungen für schneeballsystemartige Geschäfte in der Steiermark
Antrag; einstimmig angenommen
Seit einiger Zeit treiben in der Steiermark Veranstalter
schneeballsystemartiger Geschäfte ihr Unwesen, die Informationveranstaltungen
über "einfaches Geldverdienen" organisieren. Derzeit finden immer wieder solche
Werbeveranstaltungen für diese dubiosen Geschäfte in verschiedenen Regionen des
Landes statt.
Vor allem junge Menschen werden Opfer dieser hart an der
Grenze der Legalität agierenden Unternehmen: Sie bezahlen als Einstiegspreis
über 5500 Euro für Seminarunterlagen und müssen weitere Teilnehmer für derartige
Veranstaltungen anwerben. In Aussicht gestellt wird ihnen dafür ein Verdienst
von mehreren Hunderttausend Euro in wenigen Monaten. Um die Beteiligten zu einem
Vertragsabschuss zu bewegen, wird offenbar in diesen Veranstaltungen massiver
Druck ausgeübt.
Die Verantwortlichen dieses "Geschäftszweiges" agieren
geschickt im Grenzbereich der Gesetze. Ketten- oder Pyramidenspiele zu
veranstalten oder zu bewerben ist laut StGB verboten, doch die derzeit
grassierenden Veranstaltungen sind eben nicht unter dieses Verbot zu
subsumieren. Inwieweit den Unternehmen zumindest strafgesetzwidriger Sachwucher
vorgeworfen werden kann, ist noch nicht klar.
Das Land Steiermark sollte daher Anstrengungen unternehmen,
solche Veranstaltungen von Haus aus zu unterbinden bzw. einer
Bewilligungspflicht - u.U. nach dem Veranstaltungsgesetz - zu
unterziehen.
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine
Regierungsvorlage auszuarbeiten, mit dem Ziel, Pyramidenspiele,
Schneeballsysteme und schneeballsystemartige Veranstaltungen in der Steiermark
zu verbieten oder zumindest für bewilligungspflichtig zu erklären.
Unterschriften:
Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh.
Ernest Kaltenegger eh., Ing. Renate Pacher eh.
Veröffentlicht: 19. April 2010